Die EU-Pauschalreiserichtlinie
Die EU-Pauschalreiserichtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten in der EU, einheitliche Bestimmungen in ihren nationalen Gesetzen zu verankern. In Deutschland sind dies der § 651 BGB in seiner neuen Fassung sowie Art. 250 EG BGB.
Ihre wichtigsten Rechte bei Buchung einer Hirsch-Pauschalreise sind auf dem "Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden" zusammengefasst.
Bitte lesen Sie es vor Ihrer Buchung durch.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Reisebüro werden Sie danach fragen.
- Damit Sie das Formblatt in Ruhe durchlesen können, haben wir es hier für Sie verlinkt.
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- Den Anhang zur Reisebestätigung mit allen wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst können Sie hier herunterladen