Reisebedingungen

Das Wichtigste vorab:

Alle angebotenen Reisen sind Gruppenreisen. Die Gruppe muss mindestens 12, bei Exklusiv-Reisen 9 Teilnehmer umfassen. Ist die Zahl der Angemeldeten kleiner, können wir die Reise bis 21 Tage vor Beginn absagen. Damit Ihr Urlaub dann nicht ausfällt, bieten wir Ihnen ein anderes Reiseziel oder einen anderen Termin an. Eine Absage kommt jedoch selten vor.  Die Quote ist übrigens bei Hirsch Reisen viel niedriger als bei den meisten anderen Reiseveranstaltern.

Die Organisation einer Reise ist aufwendig. Vieles erledigen wir im Vorfeld. Verschiedene Leistungsträger müssen optimal aufeinander abgestimmt werden. Wir geben uns jede erdenkliche Mühe, dass alles „wie am Schnürchen“ läuft. Trotzdem kann es vorkommen, dass Sie mit einer Leistung berechtigterweise nicht zufrieden sind. Das Wichtigste ist dann, dass wir sofort davon Kenntnis erhalten. Nur dann können wir den Mangel abstellen. Der erste Ansprechpartner ist die Reiseleitung oder der Fahrer. Sind diese nicht erreichbar oder können nicht helfen, so verständigen Sie bitte uns in Karlsruhe. Wir sind 24 Stunden – 365 Tage im Jahr erreichbar. Außerhalb der Geschäftszeiten gibt ein Anrufbeantworter die Notrufnummer des Bereitschaftsdienstes bekannt.

Lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit dieses Rechtstextes und dessen Verständlichkeit wird hier das generische Maskulin verwendet.

 

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende

1.1. Für alle Buchungswege gilt:

a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Hirsch Reisen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen. Er haftet somit für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Hirsch Reisen vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Hirsch Reisen vor, an das Hirsch Reisen für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Hirsch Reisen bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Hirsch Reisen die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

d) Die von Hirsch Reisen gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, Chat via Whatts-App Support oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Hirsch Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Hirsch Reisen dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf  Papier oder per E-Mail), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in derselben Anwendung erläutert. 

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde Hirsch Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.

d) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).

e) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.

f) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung von Hirsch Reisen beim Kunden zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt.
 
1.4. Hirsch Reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz  1  Nr. 9  BGB)  bei  Pauschalreiseverträgen  nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

1.5. Auf dem Flugticket muss der Name des Reisenden identisch mit dem Pass oder Personalausweis sein. Bei auch nur geringfügigen Unterschieden kann die Fluggesellschaft die Beförderung ablehnen. Es muss dann am Flughafen ein neues Ticket ausgestellt werden. Geben Sie uns daher in der Reiseanmeldung bitte exakt den im maschinenlesbaren Teil Ihres Ausweispapiers vermerkten Namen an. Ansonsten gehen die erheblichen Mehrkosten zu Lasten des Reisenden.

1.6. Die aufgrund der Anmeldung erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Abwicklung und Organisation unserer Reisen verwendet. Unsere Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Website aufrufen können, bleibt unberührt.

 

2. Bezahlung

2.1. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Zahlungspflichtige Beträge der gebuchten Versicherung (Hirsch Reiseschutz) sind zusätzlich zur Anzahlung fällig. Bei Tagesfahrten ist der volle Reisepreis bei der Anmeldung fällig. Bei Reisen mit Eintrittskarten für Aufführungen (Theater, Oper, Musicals, Kabarett oder dgl.) kommt der Betrag für den Wert der Eintrittskarte hinzu und erhöht den Betrag der Anzahlung. Die Restzahlung wird ohne weitere Aufforderung 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht von Hirsch Reisen aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei Buchung der Reise kürzer als 21 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Hirsch Reisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Hirsch Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.7 zu belasten.

 

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Hirsch Reisen vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Hirsch Reisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
• entweder die Änderung anzunehmen
• oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
• oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn Hirsch Reisen eine solche Reise angeboten hat.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von Hirsch Reisen zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber Hirsch Reisen reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
Wenn der Kunde gegenüber Hirsch Reisen nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Hirsch Reisen für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

 

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten

4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Hirsch Reisen zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Hirsch Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Hirsch Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Hirsch Reisen zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Hirsch Reisen unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

4.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist.

Hirsch Reisen hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt:        20% des Reisepreises

59. bis zum 31. Tag vor Reiseantritt:  35%
30. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt:  50%
21. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt.  65%
14. bis zum 8. Tag vor Reiseantritt:    75%
7. bis zum 2. Arbeitstag vor Reiseantritt: 85%
ab dem 1. Arbeitstag vor Reiseantritt:  95%

Für Tagesfahrten gelten folgende abweichende Pauschalen:

bis zum 15. Tag vor Anreise:    25% des Reisepreises
14. - 1. Tag vor Abreise:             70% des Reisepreises
am Abreisetag,
bei Nichterscheinen:                100% des Reisepreises

4.4. Hirsch Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit Hirsch Reisen nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Hirsch Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

4.5. Wird durch die Teilstornierung einer Buchung die Umbuchung in eine andere Zimmerart (z.B. Einzelzimmer) notwendig, so hat der Stornierende etwaige Mehrkosten (z.B. Einzelzimmerzuschlag) zu übernehmen.

4.6.  Sind bei einer Reise Theater-, Opern-, Musical- oder Veranstaltungskarten gebucht, wird bei Stornierung der Gegenwert der Eintrittskarten berechnet, falls diese nicht anderweitig genutzt werden können.

4.7. Ist Hirsch Reisen infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

4.8. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Hirsch Reisen 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

 

5. Hirsch-Reiseschutz

5.1. Der Hirsch Reiseschutz umfasst:

* Reiserücktrittskosten-Versicherung
* Reiseabbruch-Versicherung
* Reisegepäck-Versicherung
* Kostenfreier Stornoinformationsservice

Bei Auslandsreisen zusätzlich:
* Reise-Krankenversicherung
* 24h-Notfall-Assistance

5.2. Durch den Abschluss der Versicherung ist der Reiseteilnehmer nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der geschuldeten Rücktrittsentschädigung befreit; er hat stattdessen einen Erstattungsanspruch gegen die Versicherung gemäß den Versicherungsbedingungen. Die ausführlichen Bedingungen finden Sie auf unserer Website unter   "Wichtige Informationen" und "Versicherungen". Wir senden sie Ihnen auch gerne zu.

5.3. Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss des Hirsch-Reiseschutz oder einer gleichwertigen Reiseversicherung.

 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung Hirsch Reisen bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Hirsch Reisen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

 

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. Hirsch Reisen kann wegen Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen (bei Exklusivreisen 9 Personen) vom Pauschalreisevertrag zurücktreten 

- bis 48 Stunden vor Reisebeginn bei Tagesfahrten;
- bis 21 Tage vor Reisebeginn bei allen übrigen Reisen.

Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Hirsch Reisen unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat Hirsch Reisen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

 

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

8.1. Hirsch Reisen kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Hirsch Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Hirsch Reisen beruht.

8.2. Kündigt Hirsch Reisen, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

 

9. Mitwirkungspflichten des Reisenden /  Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit Hirsch Reisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadenersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Hirsch Reisen vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Hirsch Reisen vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel Hirsch Reisen unter +49 721 181118 mitzuteilen. Außerhalb der Geschäftszeiten gibt ein Anrufbeantworter die Notrufnummer bekannt. Über die Erreichbarkeit des Vertreters von Hirsch Reisen bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Vertreter von Hirsch Reisen ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

9.1. Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen, hat er Hirsch Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

9.2. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen

a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadenanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.

b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Hirsch Reisen, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

 

10. Beschränkung der Haftung

10.1. Die vertragliche Haftung von Hirsch Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere: Montrealer Übereinkommen bzw. Luftverkehrsgesetz, bleiben von der Beschränkung unberührt. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Hirsch Reisen gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.

10.2. Hirsch Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Hirsch Reisen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Hirsch Reisen haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Hirsch Reisen ursächlich war.

 

11. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung

11.1. Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Hirsch Reisen geltend zu machen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.

11.2. Hirsch Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert Hirsch Reisen den Kunden hierüber in geeigneter Form. Hirsch Reisen weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission  hin.

11. 3. Für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Hirsch Reisen und dem Reisenden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, auch wenn der Reisende nicht Angehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger ist.

11.4. Der Reisende kann Hirsch Reisen nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Hirsch Reisen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.

Hirsch Reisen GmbH
Erbprinzenstr. 31
76133 Karlsruhe
www.hirschreisen.de

 

12. Bemerkungen bei den Reiseterminen

Die Bemerkungen „Ferien“, „Feiertag“ oder ähnlich bezieht sich auf die Ferien- und Feiertagsordnung von Baden-Württemberg und sind ohne Gewähr.
 

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1. Hirsch Reisen wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

13.2. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Hirsch Reisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

13.3. Hirsch Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Hirsch Reisen eigene Pflichten verletzt hat.

 

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Mit der Anmeldung werden die voranstehenden Reisebedingungen anerkannt.