Seit 1. Juli 2018 gelten die neuen Vorschriften und Gesetzesbestimmungen für Pauschalreisen. Die EU-Pauschalreiserichtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten in der EU, einheitliche Bestimmungen in ihren nationalen Gesetzen zu verankern. In Deutschland sind dies der § 651 BGB in seiner neuen Fassung sowie Art. 250 EG BGB.
Schon vor der neuen Richtlinie hat Hirsch Reiseleistungen, die nun Pflicht werden, freiwillig erfüllt; Gäste die eine Hirsch Reise gebucht haben, waren stets bestens geschützt.
Das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden:
Es enthält in übersichtlicher Form Ihre wichtigsten Rechte.
Bitte lesen Sie es vor Ihrer Buchung durch.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Reisebüro werden Sie danach fragen. Damit Sie das Formblatt in Ruhe durchlesen können, haben wir es nebenstehend für Sie verlinkt.