Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich gelesen und akzeptiere diese.
Allgemeine GeschäftsbedingungenDas Wichtigste vorab: Alle auf dieser Webseite angebotenen Reisen sind Gruppenreisen. Die Gruppe muss mindestens 15 Personen umfassen. Ist die Zahl der Angemeldeten kleiner, können wir die Reise bis 14 Tage vor Beginn absagen. Damit Ihr Urlaub dann nicht ausfällt, bieten wir Ihnen ein anderes Reiseziel oder einen anderen Termin an. Eine Absage kommt jedoch selten vor. In den vergangenen Jahren war hiervon etwa jeder 120. Gast betroffen. Die Quote lag bei 0,7%. Sie ist übrigens bei Hirsch Reisen viel niedriger als bei den meisten anderen Reiseveranstaltern.
Die Organisation einer Reise ist aufwändig. Vieles erledigen wir im Vorfeld. Verschiedene Leistungsträger müssen optimal aufeinander abgestimmt werden. Wir geben uns jede erdenkliche Mühe, dass alles „wie am Schnürchen“ läuft. Trotzdem kann es vorkommen, dass Sie mit einer Leistung berechtigterweise nicht zufrieden sind. Das Wichtigste ist dann, dass wir sofort davon Kenntnis erhalten. Nur dann können wir den Mangel abstellen. Der erste Ansprechpartner ist die Reiseleitung oder der Fahrer. Sind diese nicht erreichbar oder können nicht helfen, so verständigen Sie bitte uns in Karlsruhe. Wir sind 24 Stunden - 365 Tage im Jahr - erreichbar. Außerhalb der Geschäftszeiten läuft ein Anrufbeantworter, der die Notrufnummern der Geschäftsführer bekannt gibt.
1. Buchung der Reise, Datenschutz
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem
Reiseveranstalter, im nachfolgenden „Hirsch Reisen” genannt, den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibungen und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Hirsch Reisen nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Hirsch Reisen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet)erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Hirsch Reisen den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme desBuchungsauftrages dar. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Hirsch Reisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimm-ten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Hirsch Reisen dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Dazu ist Hirsch Reisen nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung, weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn, handelt.
Die Plätze im Reisebus werden nach der Reihenfolge der Anmeldung durch Platzkarten vergeben; Änderungen behalten wir uns vor, insbesondere bei 1, 2 oder 3-wöchigen Aufenthaltsreisen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Reisebüro bitten Sie darum, auch Geburtsdatum und Beruf anzugeben. Hirsch Reisen kann dadurch die obligatorischen Meldezettel in den Hotels für alle Reisegäste ausfüllen.
Auf dem Flugticket muss der Name des Reisenden identisch mit dem Pass oder Personalausweis sein. Bei auch nur geringfügigen Unterschieden kann die Fluggesellschaft die Beförderung ablehnen. Es muss dann am Flughafen ein neues Ticket ausgestellt werden. Geben Sie uns daher in der Reiseanmeldung bitte exakt den in Ihrem Ausweispapier vermerkten Namen an. Ansonsten gehen die erheblichen Mehrkosten zu Lasten des Reisenden.
Die aufgrund der Anmeldung erfassten Daten der Reise-
teilnehmer werden ausschließlich zur Abwicklung und Organisation unserer Reisen verwendet. Die Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss hat der Kunde eine Anzahlung von 15% des Reisepreises, mindestens jedoch € 25,- pro Person, zu leisten, Versicherungen kommen hinzu. Bei Reisen mit Eintrittskarten für Aufführungen (Theater, Oper, Musicals, Cabaret und dergl.) kommt der Betrag für den Wert der Eintrittskarte hinzu und erhöht den Betrag der Anzahlung. Die Restzahlung muss ohne weitere Aufforderung bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt bei uns eingegangen sein (bar, Scheckkarte oder per Überweisung auf Postgiro Karlsruhe 770 337 56 (BLZ 660 100 75) oder Konto BW Bank 74 95 50 14 54 (BLZ 600 501 01). Bitte beachten Sie, dass der Überweisungsweg manchmal 7 Tage und länger dauern kann. Erteilen Sie den Auftrag bitte rechtzeitig! Persönlich können Sie bar oder mit EC-Karte, jedoch nicht mit Kreditkarte bezahlen.
Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde den Sicherungsschein gemäß § 651k Abs. 3 BGB ausgehändigt.
Wir bitten bei Scheckzusendung oder Überweisung unbedingt um genaue Angabe von Reise, Reisedatum und Auftragsnummer. Benutzen Sie bitte die vorgesehenen Überweisungsformulare, die der Buchungsbestätigung beigefügt sind.
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Hirsch Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.1 zu belasten.
3. Vertragliche Leistungen
Alle Preise in diesem Katalog gelten, sofern nicht anders vermerkt, pro Person.
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für Hirsch Reisen bindend. Hirsch Reisen behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.
Die Preise enthalten auch die Beförderung eines normalen Handkoffers und einer mittelgroßen Reisetasche. Nicht eingeschlossen sind die im Reiseverlauf genannten Gelegenheiten und persönliche Trinkgelder in den Hotels, für Fahrer und Reiseleiter. Ergänzend gelten die “Wichtigen Reiseinformationen” auf den Seiten 356 - 359 in unserem Katalog.
Die von Hirsch Reisen festgelegten Saisonzeiten können von denen der Reisegebiete oder anderer Reisekataloge abweichen. Sie werden im Wesentlichen durch die Nachfrage nach der einzelnen Reise bestimmt. Die Preisgruppen und Hotelkategorien sind, sofern keine offizielle Kategorisierung besteht, von Hirsch Reisen festgelegt und nicht unbedingt mit den Kategorien in Ortsprospekten, Hotelführern und anderen Reiseprospekten gleichlautend.
Fakultative Leistungen bedürfen einer Mindestteilnehmerzahl. Diese ist in der jeweiligen Reisebeschreibung vermerkt oder wird von der Reiseleitung oder dem Fahrer mitgeteilt.
Die Gestaltung des Flugplanes liegt im Wesentlichen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaften und der staatlichen Koordinationsbehörden. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten und der Streckenführung sind teilweise nicht vermeidbar. Insbesondere Charterflüge finden oft frühmorgens oder spätabends statt, so dass Abreisen oder Ankünfte auch in den Nachtstunden möglich sind. Eventuelle Ansprüche des Reisenden aufgrund unzumutbarer Leistungsänderungen bleiben unberührt. Infolge des scharfen Preiswettbewerbs sehen sich manche Fluggesellschaften gezwungen, Mahlzeiten und Getränke an Bord extra zu berechnen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
In den Reiseausschreibungen dieses Katalogs ist die Dauer der Reise in „Tagen“ angegeben. Dies bezieht sich auf die Gesamtdauer der jeweiligen Reise einschließlich An- und Rückreise bei Tage. Es wird auf volle Tage aufgerundet. Aus der Angabe kann nicht auf die Aufenthaltsdauer, z. B. in der in der Überschrift erwähnten Stadt, gefolgert werden, die sich regelmäßig um die Zeitdauer von An- und Rückreise vermindert. Dies, sowie der genaue Reiseverlauf gehen aus der jeweiligen Reisebeschreibung hervor.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Hirsch Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist.
Hirsch Reisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Hirsch Reisen dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Hirsch Reisen behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabe für bestimmte Leistungen, z.B. Flughafengebühren, einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Hirsch Reisen den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung von Hirsch Reisen über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung Hirsch Reisen gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Hirsch Reisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so hat Hirsch Reisen den Anspruch auf Entschädigung gemäß § 651 BGB. Hirsch Reisen kann dem Reisenden an Stelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung folgende Pauschalen berechnen:
- bis 90 Tage vor Reiseantritt: 5% des Reisepreises
- 89. - 29. Tag vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises
- 28. - 22. Tag vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises
- 21. - 15. Tag vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises
- 14. - 8. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
- 7. - 1. Arbeitstag vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises
- Am Abreisetag: 70% des Reisepreises
Die Stornoentschädigung ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen ermittelt worden. Sie berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldeten Reisenden ausschließlich der Prämien für abgeschlossene Versicherungen, welche zur Stornoentschädigung hinzukommen.
Wird durch die Teilstornierung einer Buchung die Umbuchung in eine andere Zimmerart (z. B. Einzelzimmer)notwendig, so hat der Stornierende etwaige Mehrkosten (z. B. Einzelzimmerzuschlag) zu übernehmen.
Sind bei einer Reise Theater-, Opern-, Musical- oder Veranstaltungskarten gebucht, so gelten besondere Stornobedingungen. Diese sind bei der jeweiligen Reise abgedruckt.
Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
5.2 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung
der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart bis zum 29. Tag vor Reiseantritt vorgenommen (Umbuchung), kann Hirsch Reisen eine Umbuchungsgebühr von € 20,- erheben. Fallen hierbei Gebühren für Fremdleistungen an, z.B. Stornogebühren des Hotels oder der Fluggesellschaft, so kann Hirsch Reisen den Kunden mit diesen Gebühren belasten. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.3 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. In diesem Fall wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 20,- erhoben. Eventuelle Gebühren der Fluggesellschaft kommen hinzu. Hirsch Reisen kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Hierbei sind auch die gesetzlichen Vorschriften in den jeweiligen Zielländern maßgeblich. Die Person, die ihre Reise überträgt, und der Erwerber sind gegenüber Hirsch Reisen gesamtschuldnerisch zur Zahlung des Reisepreises und der durch diese Übertragung entstandenen Mehrkosten verpflichtet.
5.4 Im Falle eines Rücktritts kann Hirsch Reisen vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
6. Hirsch Reisen VERSICHERUNGS-PAKET
Das Hirsch Reisen Versicherungs-Paket umfasst:
* Reiserücktrittskosten-Versicherung
* Reiseabbruch-Versicherung
* Reisegepäck-Versicherung
* Verspätungs-Schutz
Bei Auslandsreisen zusätzlich:
* Reise-Krankenversicherung
* Medizinische Notfallhilfe
* Rundum Sorglos-Service - Soforthilfeversicherung
Durch den Abschluss der Versicherung ist der Reiseteilnehmer nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der geschuldeten Rücktrittsentschädigung befreit; er hat statt dessen einen Erstattungsanspruch gegen die Versicherung gemäß den Versicherungsbedingungen.
Die ausführlichen Bedingungen finden Sie auf unserer Website: www.hirschreisen.de unter „Produkt“ und „Reisebedingungen“. Wir senden sie Ihnen aber auch gerne zu.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so wird sich Hirsch Reisen auf Antrag des Kunden bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt, oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen stehen. Hirsch Reisen zahlt die Erstattung unter Abzug einer Verwaltungsgebühr von € 20,- an den Kunden zurück.
8. Kündigung durch den Reiseveranstalter
Hirsch Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhalt einer Frist:
wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört, gefährdet oder sich vertragswidrig verhält. Reiseleiter, Fahrer und örtliche Vertreter von Hirsch Reisen sind zur Erklärung der Kündigung berechtigt. Kündigt Hirsch Reisen, so behält es den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.
b) bis 14 Tage vor Reiseantritt:
bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen. Der Rücktritt ist unverzüglich zu erklären. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisebetrag zurück. Zur Vermeidung einer Stornierung ist Hirsch Reisen berechtigt, dem Kunden die Reise mit geänderten Leistungen oder zu einem höheren Preis anzubieten.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird Hirsch Reisen den Kunden davon unterrichten.
9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhn-
licher Umstände
Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Hirsch Reisen als auch der Reisende den Vertrag nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Hirsch Reisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Hirsch Reisen ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
10. Haftung des Reiseveranstalters
Hirsch Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat;
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und -ortes.
11. Gewährleistung
11.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Hirsch Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Hirsch Reisen kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass es den Mangel beseitigt oder eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
11.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herab zu setzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
11.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Hirsch Reisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für Hirsch Reisen erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Hirsch Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet Hirsch Reisen den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
11.4 Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Hirsch Reisen nicht zu vertreten hat. Auf die gesetzlichen Folgen des mitwirkenden Verschuldens (Mitverschulden) des Reisenden bei Entstehung des Schadens, bei der Unterlassung des Reiseteilnehmers, Hirsch Reisen auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, oder Unterlassung des Reiseteilnehmers, den Schaden abzuwenden und zu mindern, wird ergänzend hingewiesen (§ 254 BGB).
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Die vertragliche Haftung von Hirsch Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit Hirsch Reisen für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Dem Reisenden wird im eigenen Interesse der Abschluss einer Reisegepäckversicherung oder des Hirsch-Reisen-Versicherungs-Paketes empfohlen.
12.2 Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen, bleiben von der Beschränkung unberührt.
12.3 Hirsch Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für Zusatzprogramme, die im Verlauf der Reise von Fahrer, Reiseleitung oder einer örtlichen Agentur angeboten werden.
12.4 Ein Schadenersatzanspruch gegen Hirsch Reisen ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12.5 Kommt Hirsch Reisen die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge in die USA und nach Kanada).Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern Hirsch Reisen in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
12.6 Kommt Hirsch Reisen bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.
13. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung oder dem Fahrer zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht vorhanden, nicht erreichbar oder kann sie diese Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen, soweit zumutbar und möglich, unverzüglich Hirsch Reisen mitgeteilt werden. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Das Büro von Hirsch Reisen ist auch außerhalb der Öffnungszeiten durch Anrufbeantworter besetzt. Dieser gibt Notrufnummern der Geschäftsführer bekannt. Die Telefongebühr wird nach Rückkehr ersetzt.
14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Hirsch Reisen geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
Ansprüche aus dem Reisevertrag nach § 651c bis §651f BGB verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen den Reisenden und Hirsch Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder Hirsch Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
15. Pass, Visa, Zoll, Devisen und Gesundheitsvor-
schriften
Hirsch Reisen steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Hirsch Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Hirsch Reisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Hirsch Reisen die Verzögerung zu vertreten hat.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch Hirsch Reisen bedingt ist.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. Hirsch Reisen wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Reisenden von etwaigen Änderungen zu unterrichten. Dem Reisenden wird jedoch nahe gelegt, selbst die Nachrichtenmedien bzw. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes wegen plötzlich auftretender Änderungen der Bestimmungen in seinem Reiseland zu verfolgen, um sich frühzeitig auf die geänderten Umstände einstellen zu können.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig informieren; gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat, z. B. zu Thrombosen oder anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, bei reisemedizinischen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird ausdrücklich verwiesen.
Bei Auslandsreisen genügt der gültige kleine Bundespersonalausweis oder ein gültiger Reisepass. Bei visumpflichtigen Ländern ist unbedingt ein gültiger Reisepass erforderlich. Prüfen Sie bitte, ob Ihr Pass oder Ausweis, vom Tag des Reiseendes gerechnet, noch mindestens 6 Monate gültig ist.
16. Versicherungen, Verschiedenes
Die Reisenden sind im Omnibus im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch im Umfang der Gefährdungshaftung versichert. Folgende weitere Versicherungen können Sie bei uns abschließen:
Reisekranken- und Reisegepäckversicherung
Wir empfehlen insbesondere den Abschluss des Hirsch Reisen Versicherungs-Pakets.
Wir bitten, jeden Koffer mit Namen und Adresse zu versehen. Kofferanhänger erhalten Sie in unserem Reisebüro. Für liegen gebliebene Gegenstände übernehmen wir keine Gewähr. Wir bewahren diese ca. einen Monat in unserem Büro auf und leiten sie anschließend zum Fundamt Karlsruhe weiter.
Während der Pausen, über Nacht und bei Fährüberfahrten empfehlen wir dringend, alles Gepäck aus dem Bus herauszunehmen. Bei Einbrüchen in unseren Bus kann insoweit keine Haftung übernommen werden.
Hunde sind von der Beförderung im Omnibus ausgeschlossen. Im Omnibus herrscht Rauchverbot.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Mit der Anmeldung werden die voranstehenden Reisebedingungen anerkannt.
18. Gerichtsstand
Der Reisende kann Hirsch Reisen nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen von Hirsch Reisen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Hirsch Reisen maßgebend.
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